Gründung
Die ZFB STIFTUNG wurde im Februar 2002 als rechtlich selbstständige Stiftung des Bürgerlichen
Rechts errichtet und ist vom Regierungspräsidium Leipzig des Freistaates Sachsen genehmigt.
Zweck
- Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke.
- Die Stiftung ist selbstlos tätig.
- Zweck der Stiftung ist die Förderung von Kunst und Kultur einschließlich der
Förderung und der Pflege und Erhaltung von Kulturwerten, insbesondere die Förderung
der Bestandserhaltung mit Restaurierung und Konservierung von Kulturgut in Bibliotheken, Museen
und Archiven deren Träger Körperschaften des öffentlichen Rechts sind sowie die
Förderung von Wissenschaft und Forschung in diesen Bereichen.
Stiftungsorgane
Organe der Stiftung sind der Stiftungsvorstand und der Stiftungsrat.
Stiftungsaufsicht
Die Stiftung unterliegt der staatlichen Aufsicht nach Maßgabe des jeweils geltenden Stiftungsrechts.
Stiftungsvermögen
Das Grundstockvermögen der Stiftung besteht (anfänglich) aus einem Barvermögen in
Höhe von 150.000,00 Euro.
Erträge
Die verfügbaren Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke
verwendet werden.
Über die Vergaberichtlinien entscheidet der Stiftungsrat.
Stiftungssatzung
Die Stiftungssatzung
steht als PDF-Datei zum Download zur Verfügung.