ZFB Stiftung, Leipzig

Gründung

Die ZFB STIFTUNG wurde im Februar 2002 als rechtlich selbstständige Stiftung des Bürgerlichen Rechts errichtet und ist vom Regierungspräsidium Leipzig des Freistaates Sachsen genehmigt.

Zweck

  1. Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke.
  2. Die Stiftung ist selbstlos tätig.
  3. Zweck der Stiftung ist die Förderung von Kunst und Kultur einschließlich der Förderung und der Pflege und Erhaltung von Kulturwerten, insbesondere die Förderung der Bestandserhaltung mit Restaurierung und Konservierung von Kulturgut in Bibliotheken, Museen und Archiven deren Träger Körperschaften des öffentlichen Rechts sind sowie die Förderung von Wissenschaft und Forschung in diesen Bereichen.

Stiftungsorgane
Organe der Stiftung sind der Stiftungsvorstand und der Stiftungsrat.

Stiftungsaufsicht
Die Stiftung unterliegt der staatlichen Aufsicht nach Maßgabe des jeweils geltenden Stiftungsrechts.

Stiftungsvermögen
Das Grundstockvermögen der Stiftung besteht (anfänglich) aus einem Barvermögen in Höhe von 150.000,00 Euro.

Erträge
Die verfügbaren Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Über die Vergaberichtlinien entscheidet der Stiftungsrat.

Stiftungssatzung
Die Stiftungssatzung steht als PDF-Datei zum Download zur Verfügung.